Arbeitsschutz ist als Aufgabe des Personalrates in § 50 des MBG aufgeführt und Grundlage vieler rechtlicher Regelungen: Betr. Gesundheitsmanagement, Sonderurlaub, ArbeitszeitVO, Präsenztage und Mehrarbeit u.v.a.m. Es geht um die Rolle des Personalrates in einem Schulbetrieb, der die Gesundheit erhält.
Der Entsendungsbeschluss (Formular siehe Anmeldung) ist obligatorisch; bitte ausgefüllt zur Veranstaltung mitbringen.
Die Teilnahme an Personalräteschulungen ist in § 37 MBG festgelegt. Voraussetzung ist ein Entsendungsbeschluss des örtlichen Personalrates.
Rüdiger Gummert
SoR a.D.
langjähriges Mitglied des VBE im HPR(L)
VBE Referat Mitbestimmung
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