Die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten ergibt sich aus dem Beamtenstatusgesetz und ist im Landesbeamtengesetzt geregelt. Teilzeit kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden.
Auch Beschäftigte können ihren wöchentlichen Arbeitsumfang verändern. Für die Altersteilzeit gelten allerdings besondere Voraussetzungen.
In diesem Zusammenhang treten immer wieder praktische und rechtliche Fragen auf. Deshalb möchten Sie an diesem Nachmittag einladen, Antworten auf diese Fragen zu finden.
Die Referenten informieren sie über Formen und Voraussetzungen der Teilzeitbeschäftigung und besondere Beurlaubungstatbestände.