Arbeitsschutz ist als Aufgabe des Personalrates in § 50 des MBG aufgeführt und Grundlage vieler rechtlicher Regelungen: Betr. Gesundheitsmanagement, Sonderurlaub, ArbeitszeitVO, Präsenztage und Mehrarbeit u.v.a.m. Es geht um die Rolle des Personalrates in einem Schulbetrieb, der die Gesundheit erhält.