Auf der Grundlage des Mitbestimmungsrechts werden Aufgabenbereiche des Schulpersonalrates und der Gleichstellungsbeauftragten vertiefend behandelt:
Tagesordnung:
1. Mitbestimmung nach dem MBG und Fallbeispiele (Was ist, wenn …)
2. Rollenvergleich zwischen öPR und Gleichstellungsbeauftragter
3. MBG: Dienstvereinbarungen Nr. 1
4. Allg. Gleichstellungsgesetz (AGG) und diesbezügliche Aufgaben des öPR
5. Aktuelles (Statusabfrage – Schulgesetz – etc.)
Der Entsendungsbeschluss (Formular siehe Anmeldung) ist obligatorisch; bitte ausgefüllt zur Veranstaltung mitbringen.
Die Teilnahme an Personalräteschulungen ist in § 37 MBG festgelegt. Voraussetzung ist ein Entsendungsbeschluss des örtlichen Personalrates.
Rüdiger Gummert
SoR a.D.
langjähriges Mitglied des VBE im HPR(L)
VBE Referat Mitbestimmung