Der Tagungsbeitrag (Imbiss, Getränke, Material) wird mit der Anmeldung überwiesen. Die Wegstreckenentschädigung allein wird durch den Veranstalter über das Land abgerechnet. Für VBE Mitglieder übernimmt der Verband den Tagungsbeitrag. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Entsendungsbeschluss des öPR. Den Entsendungsbeschluss (Formular siehe Anmeldung) bitte ausgefüllt zur Veranstaltung mitbringen. Auch Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter haben das Recht auf Schulung. Anmeldeschluss ist jeweils 2 Tage vor dem Termin.